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Schlagwort: Rechtsstellung

Vertragliches Schuldverhältnis: Ist der Rückübertragungsanspruch kein höchstpersönliches Recht des Erblassers, ist er vererbbar

Im Fall des Todes einer Person geht dessen Vermögen als Ganzes auf einen oder mehrere Personen als Erben über. Ob dies auch für einen Rückübertragungsanspruch aus einem Grundstücksüberlassungsvertrag gilt, war Gegenstand einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG).

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Erbschein

Erbschein

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts über die Rechtsstellung des Erben und legitimiert diesem den Rechtsverkehr als Erben. Von Banken wird in der Regel ein Erbschein verlangt, wenn der Bank die Erbenstellung nicht sicher bekannt ist und ein Guthaben des Verstorbenen ausgezahlt werden soll.

Sind mehrere Erben vorhanden, wird im Erbschein die jeweilige Erbteilsquote angegeben. Mehreren Erben kann ein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt werden, in dem alle Erben mit ihren jeweiligen Erbteilquoten aufgeführt sind.

Der Erbschein wird vom Nachlassgericht nur auf Antrag erteilt. Antragsberechtigt sind der Alleinerbe und, falls mehrere Erben vorhanden sind, jeder Miterbe.

Wir unterstützen Sie in streitigen Erbscheinverfahren, entwerfen wir für Sie den Erbscheinantrag und helfen Ihnen bei der Beibringung von Unterlagen, wie beispielsweise Testamente, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden usw.

Peter Kania

Peter Kania

T. 0202-38902-20

Erbrecht

  • Rechtsanwalt Peter Kania

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