Skip to main content

Schlagwort: Risiken

Ersatz für Zugewinnausgleich: Riskantes Vorgehen einer Anwältin kommt diese teuer zu stehen

Wer dem guten Rat folgt, einen Rechtsbeistand einzuschalten, der möchte zu Recht sichergehen, dass dieser die Interessen seiner Mandanten gebührend vertritt. Das bedeutet auch, dass Anwälte gerade bei unklarer Rechtslage alle Risiken miteinbeziehen und den sichersten Weg empfehlen müssen. Alles andere führt zu Schadensersatzansprüchen und zum Verlust von Rechtsansprüchen – wie in diesem Fall, der vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landete.

Weiterlesen

80 % Haftungsquote: Wer als Autofahrer ein zu nah am Bordstein stehendes Kind verletzt, trägt die überwiegende Haftung

Abstand ist nicht nur eine Frage des Anstands, sondern vor allem eine Frage der Sicherheit. Dass dieses Prinzip nicht nur Infektionsgeschehnisse eindämmen, sondern vor allem auch im Straßenverkehr vor Unfällen schützen kann, zeigt der folgende Fall des Oberlandesgerichts Zweibrücken (OLG).

Der zum Unfallzeitpunkt elfjährige Kläger befand sich auf dem Weg zur Schule und wollte eine Straße an einer Fußgängerampel überqueren. Er stellte sich an den äußersten Rand der Bordsteinkante, um dort zu warten, bis die Lichtzeichenanlage „grün“ zeigt. Als eine Autofahrerin in einem Abstand von deutlich unter einem Meter zum rechten Fahrbahnrand an ihm vorbeifuhr, erfasste sie das Kind, so dass es erheblich verletzt wurde.

Das OLG hält die Ansprüche des Klägers zu 80 % für gerechtfertigt. Ein Kraftfahrzeugführer ist grundsätzlich nicht berechtigt, innerorts die Fahrbahn bis an den rechten Bordstein heran zu befahren, wenn hieraus Risiken für Passanten entstehen. Erst recht muss das für am Fahrbahnrand an einer Fußgängerampel stehende Kinder gelten. Zwar ist dem Kläger vorzuwerfen, dass er sich an den äußersten Rand der Bordsteinkante gestellt hatte, so dass er von dem vorbeifahrenden Fahrzeug erfasst werden konnte. Und auch einem elfjährigen Schüler muss bewusst sein, dass diese Position an einer stark befahrenen Straße gefährlich ist und erhebliche Schäden auslösen kann. Dieses Mitverschulden rechtfertigt nach Auffassung des Senats aber keine Mithaftung des jungen Klägers von mehr als 20 %. Denn die Verkehrssituation hätte es zugelassen, mit weit größerem Abstand an dem Kind vorbeizufahren.

Hinweis: Bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes hat der Senat auch das Regulierungsverhalten der Haftpflichtversicherung berücksichtigt. Die Versicherung hatte an den Kläger nahezu sieben Jahre lang keinerlei immateriellen Ausgleich geleistet.

Quelle: OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26.04.2021 – 1 U 141/19

 Thema: Verkehrsrecht

Neue Operationsmethoden: Patienten müssen bei neuen Verfahren auf mangelnde Erfahrungen ausdrücklich hingewiesen werden

Wer möchte schon gerne eine neue Operationsmethode an sich testen lassen? Egal, wie sich Patienten in solchen Fällen auch entscheiden: Erforderlich ist in jedem Fall, dass ordnungsgemäß vor der Operation über sämtliche Risiken informiert wird – das betrifft auch den Fakt der mangelnden Erfahrung mit der neuen Methode.

Eine Frau wurde im Jahr 2008 wegen einer Inkontinenz behandelt. Die Ärzte schlugen ihr die damals neue Operationsmethode der Einbringung eines Netzes vor. Die Operation misslang allerdings, so dass die Frau fünf weitere Operationen über sich ergehen lassen musste, bei denen auch Teile des Netzgewebes wieder entfernt wurden. Schmerzen hatte sie weiterhin und war der Auffassung, nicht ordnungsgemäß über die Risiken dieser neuen Operationsmethode aufgeklärt worden zu sein. Sie verlangte daher ein Schmerzensgeld.

Das Gericht sprach ihr 35.000 EUR zu. Der operative Eingriff war rechtswidrig, weil er nicht von einer wirksamen Einwilligung der Frau gedeckt war. Die Frau hätte nämlich zuvor über die unzureichende Erfahrung mit den möglichen Folgen der neuen Operationsmethode und hierbei insbesondere über mögliche, noch unbekannte Risiken aufgeklärt werden müssen.

Hinweis: Die Einwilligung in eine Operation mit einer neuen OP-Methode ist nach dem Urteil unwirksam, wenn nicht zuvor besonders darauf hingewiesen wurde, dass es sich um ein neues Verfahren handelt. Patienten sollten sich stets eine zweite Meinung eines anderen Arztes einholen.

Quelle: OLG Hamm, Urt. v. 23.01.2018 – 26 U 76/17

Thema: Sonstiges