Nach Fahrtenbuchanordnung: Über die Geltendmachung des Zugangsanspruchs zu Messdaten
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat kürzlich entschieden, dass sich Adressaten einer Fahrtenbuchanordnung, die sich gegen die Verwertung einer Geschwindigkeitsmessung mit standardisiertem Messverfahren wehren, nur dann auf einen begrenzten Zugang zu Rohmessdaten berufen können, wenn sie zuvor alles Zumutbare unternommen haben, einen vollständigen Datenzugang rechtlich durchzusetzen.