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Schlagwort: Saarländisches OLG

Ausnahmesituation Nottestament: Reelle, nahe Todesgefahr Voraussetzung für Dreizeugentestament

Wer sich in einer so unmittelbaren Todesgefahr befindet, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar oder einem Bürgermeister nicht mehr möglich ist, kann sein Testament ausnahmsweise auch durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten. Dass jedoch auch in einer derartigen Ausnahmesituation Regeln eingehalten werden müssen, macht dieser Fall des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) deutlich.

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Nachlasspflegschaft: Sicherung des Nachlasses geht vor möglichem Gewinn

In diesem Fall musste geklärt werden, ob ein Nachlasspfleger ein zum Nachlass gehörendes Haus verkaufen durfte, um Wertverluste beispielsweise durch bauliche Alterungsprozesse des Gebäudes zu vermeiden. Eine mögliche Erbin hatte diesem Verkauf widersprochen, das Nachlassgericht den Verkauf aber zunächst genehmigt. Lesen Sie hier, was das Saarländische Oberlandesgerichts (OLG) dazu meinte.

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Grundbuchberichtigung ohne Erbschein? Gültigkeit von Änderungen des notariellen Testaments nur durch Erbscheinsverfahren feststellbar

Bei einer Grundbuchberichtigung kann auf die Vorlage eines Erbscheins oder eines europäischen Nachlasszeugnisses nur in den Erbfällen verzichtet werden, in denen ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit dem Eröffnungsprotokoll ausreicht. Auch, wenn sich alle Erben einig sind und die Erbenstellung glaubhaft machen können, kann nur in Ausnahmefällen auf den Erbschein verzichtet werden. Ob Letzteres der Fall war, musste das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) klären.

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Gebot ordnungsgemäßer Verwaltung: Verstoß des Testamentsvollstreckers gegen „erstrangiges“ Vermächtnis

Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) musste sich mit einer Grundbuchbeschwerde befassen, die mit der Eigentumsübertragung zweier Grundstücke und der Eintragung eines Wohnrechts verbunden war. Denn der Knackpunkt war hier, dass die beiden Grundstücke zum Zeitpunkt der Testamentserstellung einst eine Einheit bildeten.

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Übertragung der Nacherbenanwartschaft: Grundbuchberichtigung auf Basis des Erbscheins, wenn Grundstück noch zum Nachlass gehört

Wird eine Immobilie vererbt, bedarf es in der Folge einer Berichtigung des Grundbuchs, da die Eintragung durch den Tod des Eigentümers unrichtig geworden ist. Der Nachweis der Unrichtigkeit wird durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden geführt. In der Regel reicht hierfür die Vorlage eines Erbscheins aus. Anders kann es allerdings wie im Fall des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) sein, wenn sich aus anderen Umständen Zweifel ergeben, dass das betroffene Grundstück oder ein Teil davon noch zum Nachlass gehört.

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Alleinhaftung des Wartepflichtigen: Mitverschulden des Unfallgegners kann bei Rotlichtverstoß völlig zurücktreten

Vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) vertrat ein Fahrzeugführer die Meinung, dass er mit seinem Rotlichtverstoß nicht Schuld am daraufhin entstandenen Unfall tragen würde. Doch statt sich in seiner Annahme bestätigt zu fühlen, musste er eine Lehrstunde zum korrekten Verhalten vor, an und nach Behelfsampeln über sich ergehen lassen.

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Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers: Kein sogenanntes Insichgeschäft ohne entsprechende Ermächtigung durch Erblasser

Aufgabe eines Testamentsvollstreckers ist es, nach dem Tod des Erblassers dessen Willen weiter zur Geltung zu bringen. Er ist dabei nicht gesetzlicher Vertreter des Erben – vielmehr tritt er im allgemeinen Rechtsverkehr selbst als Vertragspartner auf und ist zudem berechtigt, über Nachlassgegenstände zu verfügen. Zu unentgeltlichen Verfügungen ist er aber nur unter Einschränkungen berechtigt. Problematisch kann dies werden, wenn ein Testamentsvollstrecker ein Rechtsgeschäft zu seinen eigenen Gunsten durchführt – so wie im Fall des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG), bei dem es um ein sogenanntes Insichgeschäft ging.

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