Angeblicher „Nachtrunk“: Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, muss mit Zahlungsverweigerung der Versicherung rechnen
Wer seine Kfz-Versicherung nicht umfassend über einen Unfallhergang informiert, verstößt als Versicherungsnehmer gegen eine wichtige Pflicht. Wozu das führen kann, zeigt das Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig (OLG) im folgenden Fall, dessen sich bereits eine Vorinstanz angenommen hatte – und zwar mit demselbem Ergebnis.