In diesem Fall des Landgerichts Lübeck (LG) ging es glücklicherweise „nur noch“ um Geld. Dies sei nur deshalb erwähnt, weil es bei Eigenbedarfskündigungen oft um den Verlust der heimischen vier Wände geht, der auch tragische(re) Folgen haben kann. Die Frage hier war, wer die Kosten des Rechtsstreits tragen muss, wenn der vom klagenden Wohnungseigentümer begehrte Auszug bereits vor Entscheidungsreife vonstatten gegangen ist.
Auch Streiks müssen rechtmäßig ablaufen, andernfalls macht sich die Gewerkschaft schadensersatzpflichtig.
Die Gewerkschaft der Flugsicherung hatte zu einem Streik aufgerufen. Dieser war jedoch rechtswidrig, da er gegen die sogenannte Friedenspflicht verstieß. Nun verklagte die Betreibergesellschaft des Flughafens Frankfurt die Gewerkschaft auf Schadensersatz – mit Erfolg. Denn ein Streik, dessen Kampfziel auch auf die Durchsetzung von Forderungen gerichtet ist, die die in einem Tarifvertrag vereinbarte Friedenspflicht verletzen, ist rechtswidrig. Er verpflichtet bei schuldhaftem Handeln zum Ersatz der dem Arbeitgeber entstandenen Schäden. In dem Streitfall ging es zudem auch um Ansprüche von zwei Fluggesellschaften. Diese hatten den Ersatz der ihnen durch den Streik entstandenen Schäden verlangt. Sie verloren allerdings, denn als Drittbetroffene hatten sie keinen Schadensersatzanspruch.
Hinweis: Rechtswidrige Streiks können also die Gewerkschaftskassen erheblich belasten. Und natürlich müssen auch Arbeitnehmer vorsichtig sein. Die Teilnahme an einem rechtswidrigen Streik kann auch für Gewerkschaftsmitglieder Abmahnungen und Kündigungen nach sich ziehen.