Versorgungsausgleich langjährig Versicherter: Auch Grundrentenzuschlag muss ausgeglichen werden
Neu beim scheidungsbedingten Versorgungsausgleich ist der Grundrentenzuschlag, der eine Erhöhung der Rente für langjährig Versicherte mit geringem Erwerbseinkommen nach 33 Jahren Beitragszahlung vorsieht. Er wird gesondert ermittelt und entsprechend separat geteilt. Ob man aus diesem Zuschlag später Rentenleistungen erhalten wird, hängt von Faktoren ab, die der Richter zum Scheidungszeitpunkt meist nicht kennen kann – beispielsweise von den Einkommensverhältnissen im Rentenalter. Dieser offenen Fragestellungen musste sich kürzlich das Oberlandesgericht Bamberg (OLG) annehmen.