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Schlagwort: Schutzmechanismen

Nach langer Trennungszeit: Ehewohnung darf nach offensichtlichem Scheitern der Ehe schließlich versteigert werden

Die Immobilie, in der Eheleute zusammen gewohnt haben, ist auch nach der Trennung noch die sogenannte „Ehewohnung“. Das entfaltet bis zur Scheidung gewisse Schutzmechanismen zugunsten desjenigen, der noch darin wohnt. Was jedoch passiert, wenn es trotz langer Trennung immer noch nicht zur Scheidung gekommen ist, während eine der beiden Parteien jedoch finanziell so schlecht gestellt ist, dass er auf die Teilungsversteigerung drängt, zeigt der folgende Fall des Bundesgerichtshofs (BGH).

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