Skip to main content

Schlagwort: Sichtschutzwand

Fehlende Wiederholungsgefahr: Einmalige Verschmutzung des Grundstücks zieht nach entsprechender Beräumung keine Folgen nach sich

Wer ein anderes Grundstück absichtlich beschmutzt, muss mit Konsequenzen rechnen. Aber im folgenden Fall darf gemutmaßt werden, dass sich die Nachbarn bereits seit längerem nicht sehr grün gewesen sein müssen. Das Amtsgericht Nürnberg (AG) wurde dennoch mit dem Fall betraut, bei dem die Verschmutzung unmittelbar wieder beseitigt worden war.

Weiterlesen