Kosten bis zu 20.000 EUR: Wer seine Mitwirkung in Familiensachen verweigert, muss den Sachverständigen bezahlen
Wenn das Sorge- und Umgangsrecht zwischen getrenntlebenden Eltern streitig ist, muss das Familiengericht oft ein Sachverständigengutachten einholen, um eine Entscheidungsgrundlage zu haben. Das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) befasste sich mit einer Familie, die seit 2018 getrennt lebte und seither die Gerichte beschäftigte - sowohl die Familienabteilung mit etlichen Aktenzeichen als auch die Strafabteilung.