Keine Grundrechtsverletzung: Vater kann zum gleichzeitigen Besuch seiner drei Kinder verpflichtet werden
Dass Umgangsrecht gleichsam auch eine Pflicht ist, der man sich nur schwerlich entziehen kann, beweist im Folgenden ein Fall, der bis vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ging. Hierbei handelte es sich nicht etwa um einen Elternteil, der keinerlei Kontakt zu seinen Kindern wünschte, sondern mehr Flexibilität in der Form der Umgangsregelung. Warum aber selbst dies nicht einfach ist, lesen Sie hier.