Fehler des TÜV-Prüfers: Nicht ordnungsgemäßes Schließen der Motorhaube führt im Ernstfall zu Schadensersatzansprüchen
Alle zwei Jahre hoffen Kraftfahrzeughalter bundesweit darauf, dass ihre Fahrzeuge die pflichtgemäße Hauptuntersuchung (HU) ohne Mängel durchlaufen. Klebt der Prüfer die begehrte Plakette schließlich ans Kfz-Kennzeichen, darf man sich darauf verlassen, dass alles in bester Ordnung sei. Oder etwa nicht? Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) musste sich im hier behandelten Fall mit den Folgen einer Nachlässigkeit befassen und die Frage beantworten, wer die finanziellen Konsequenzen zu tragen hat.