Keine Bußgeldverdopplung: Bei vergleichsweise niedriger Tempoüberschreitung müssen für Vorsatz gute Gründe sprechen
Die Autobahnbaustelle - wer kennt es nicht: Ein Schilderreigen mit immer niedriger werdenden Tempolimits. Wenn man zu den Glücklichen gehört, denen sich diese nicht bereits durch einen dazugehörigen Stau ankündigen, kann es doch durchaus mal passieren, eines der Temposchilder zu übersehen. Oder etwa nicht? Dass es sich hierbei um eine durchaus schwierige Frage handelt, beweist der Umstand, dass sich hier die Gerichte - das Amtsgericht (AG) und das Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) - bei der Beantwortung uneins waren.