Für Eröffnungsverfahren genug: Ein Testament kann auch auf Basis einer Kopie eröffnet werden
Wer seinen letzten Willen verfasst, sollte dessen Gültigkeit nicht durch einen formalen Lapsus riskieren. Über einen solchen musste im Folgenden das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) entscheiden, nachdem das Nachlassgericht - und das nicht ganz zu Unrecht - die Eröffnung eines Testaments abgelehnt hatte, da hierfür lediglich eine Testamentskopie vorgelegt wurde.