Rechte des Betriebsrats: Auskunft über die Arbeitszeiten auch bei Vertrauensarbeitszeit möglich
Wer in sogenannter Vertrauensarbeitszeit arbeitet, erfasst seine Arbeitszeiten in der Regel nicht. Dass dieses Verfahren Probleme mit dem Betriebsrat bringen kann, der das Recht hat, Auskunft über die Arbeitszeiten zu verlangen, zeigt der folgende Fall des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (LAG).