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Schlagwort: Unfallkasse

Verantwortungsbereich des Arbeitgebers: Innerhalb des Betriebsgebäudes gilt Sturz beim Kaffeeholen als Arbeitsunfall

Da Kaffee für viele Arbeitnehmer schier unverzichtbar ist, um die ihnen anvertraute Arbeit zu schaffen, erübrigt sich doch eigentlich auch die Frage, ob ein Unfall auf dem Weg zum betrieblichen Kaffeeautomaten versichert sei. Oder? Sicherheitshalber lassen wir das Landessozialgericht Hessen (LSG) auf diese Frage antworten.

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