Wettbewerbsverstoß: Weitere Nutzung des Girokontos stellt keine automatische Zustimmung zu neuen Vertragsbedingungen dar
Viele Banken und Sparkassen versuchen seit Monaten, ihre neuen Geschäftsbedingungen durchzusetzen. So einfach wie die Genossenschaftsbank dieses Falls können es sich die Kreditinstitute allerdings nicht machen. Denn einem solchen Geschäftsgebaren stehen den Instituten die Gerichte im Weg - so wie hier das Landgericht Hannover (LG).