„Hausstrom“ zu pauschal: Betriebskostenabrechnung darf keine intransparenten Mischpositionen enthalten
Welche Aufwendungen Vermieter über die Betriebskosten auf ihre Mieter abwälzen können, beschäftigt Mietrechtler und die Gerichte regelmäßig. Ob die Abrechnungsposition „Hausstrom“ in einer Betriebskostenabrechnung umlegbar ist, musste das Amtsgericht Hamburg (AG) entscheiden.