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Schlagwort: Urt. v. 04.05.2022 - 5 AZR 359/21

Darlegungs- und Beweislast: Arbeitgeber müssen nur angeordnete oder gebilligte Überstunden vergüten

Egal, wer für die Erfassung der Arbeitszeit zuständig ist - an den gängigen Regelungen zur Zahlung und vor allem dem dafür notwendigen Nachweis von Überstunden hat sich in den vergangenen Monaten nichts geändert. Dies musste im folgenden Fall ein Arbeitnehmer vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) bitter lernen.

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