Zu Recht abgeschleppt: Bürger müssen eigenverantwortlich dafür Sorge tragen, verblasste Parkausweise zu erneuern
Wer schon einmal wegen einer defekten Nummernschildbeleuchtung am Fahrzeug belangt wurde, schüttelt innerlich den Kopf, wie sehr die Anforderungen an der gelebten Wirklichkeit vorbeigehen. Und dennoch ist es korrekt, von jedem Fahrzeugführer zu erwarten, sich vor jeder Fahrt vom erforderlichen Zustand seines Wagens zu überzeugen. Ähnlich verhält es sich auch mit befestigten Parkausweisen, die unter Umständen durch Sonneneinstrahlung bis zur Unleserlichkeit verblassen können – so geschehen im folgenden Fall, der vor dem Landgericht Koblenz (LG) landete.