Für EU-Luftfahrtunternehmen geflogen: Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen haftet bei Verspätungen nach EU-Fluggastrechteverordnung
Ist ein Flug verspätet, muss die Airline den Reisenden ab einer gewissen Verspätungsdauer eine Entschädigung zahlen. Was jedoch für Airlines gilt, die nicht aus der EU stammen, musste der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun auf Veranlassung eines belgischen Gerichts klären.