Hotel zum Abheben: Wer störenden Fluglärm im Urlaubshotel nicht exakt festhält, kann leer ausgehen
Reisetagebücher sind in ihrer klassischen Form nahezu ausgestorben. Womöglich hätte es dem Kläger im folgenden Fall geholfen, auf die zeitgeistige Alternative der sozialen Medien zurückzugreifen. Dann hätte er vielleicht mehr Glück mit seinem Anliegen gehabt. Doch ohne Handfestes kann auch ein Bundesgerichtshof (BGH) nur wenig machen, wenn die schönste Zeit des Jahres zur schlaflosen Angelegenheit geworden ist.