Schadensersatz nach Wassereinbruch: Wer vom Nachbarn verschuldete Schäden selbst repariert, kann fiktive Kosten geltend machen
Wer Wasser von seinem Grundstück abpumpt, sollte besser aufpassen, wohin es fließt. Andernfalls kann es teuer werden, wie der folgende Fall des Oberlandesgerichts Oldenburg (OLG) beweist. Besonders interessant ist hierbei die fiktive Abrechnung, wie man sie sonst aus der Regulierung von Kfz-Schäden kennt.