Sturz auf "Schleichweg": Keine Verkehrssicherungspflicht der untergeordneten Zuwege auf eigenem Grundstück
Sicher ist es immer wieder verführerisch, einen alternativen - augenscheinlich praktischeren - Weg statt den allgemein üblichen zu gehen. Wer bei aller Wegeroutine aber vergisst, dass Hauptzugänge meist die bessere Wahl sind, sollte sich den folgenden Fall des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) zu Gemüte führen. Denn hierbei ging es um die schmerzhaften Folgen eines Wegeunfalls und die - vermeintliche - Verletzung der Verkehrssicherungsspflicht eines Grundstückseigentümers.