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Schlagwort: Urt. v. 12.11.2021 – V ZR 204/20

Teileigentum Tiefgarage: Untergemeinschaft einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss Sanierungskosten allein tragen

Wer der Meinung ist, in einer Wohnungseigentümergemeinschaft sogenannte Untergemeinschaften zu bilden, sollte sich stets auch darüber bewusst sein, dass solche Konstrukte auch von Nachteil sein können. Die wirtschaftlichen Folgen einer solchen Untergemeinschaft musste der Bundesgerichtshof (BGH) im folgenden Fall darlegen, der sich um die Umlage notwendiger Sanierungsmaßnahmen drehte.

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