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Schlagwort: Urt. v. 13.01.2022 - 473 C 9473/21

Vermieter angegangen: Beleidigung und Tätlichkeit rechtfertigen außerordentliche fristlose Kündigung

Rücksicht sollte generell zu den guten Umgangsformen gehören. Das gilt auch für Vertragsparteien, die sich womöglich nicht "ganz grün" sind. Denn Fakt ist, dass Beleidigungen nicht nur persönliche Kränkungen, sondern daraus resultierend auch Rechtsfolgen haben können. Genau so erging es nicht nur einem einzelnen Mieter vor dem Amtsgericht München (AG) - gleich seine gesamte Wohngemeinschaft (WG) wurde dabei in Mitleidenschaft gezogen.

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