BGH zu Influencerwerbung: Präsentation geschenkter Produkte ist Werbung - die Präsentation selbsterworbener Ware nicht
Zum wiederholten Mal hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Problematik von Werbung durch Influencer beschäftigen müssen. Dass immer dann, wenn es um Werbung geht, dies auch gesagt werden muss, wurde bereits geklärt. Doch es bleibt die Frage, wann ist das positive Erwähnen fremder Produkte denn nun Werbung bzw. kommerzielle Werbung - und wann nicht?