Einstweilige Verfügung abgelehnt: Suspendierung einer Lehrerin wegen Verstoßes gegen Corona-Schutzmaßnahmen
Im öffentlichen Dienst gelten zwar durchaus andere Regelungen als in der Privatwirtschaft - dennoch sind die Grundsätze dieses Urteils auch auf die Privatwirtschaft übertragbar. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG), das im öffentlichen Dienst anstelle des Arbeitsgerichts rückt, musste sich im Folgenden des Falls einer Lehrerin annehmen, die sich mehrfach den angeordneten Corona-Schutzmaßnahmen widersetzte und gegen ihre Kündigung vorzugehen versuchte.