Ersatzerbeneinsetzung: Vorsicht vor einer voreiligen Erbschaftsausschlagung
Will ein Erbe die Erbschaft nicht annehmen, kann er diese ausschlagen. Besondere Bedeutung hat diese Ausschlagung für den pflichtteilsberechtigten Erben. Dieser muss prüfen, ob er durch die Ausschlagung der Erbschaft wertmäßig bessergestellt ist und ob die Voraussetzungen für eine Ausschlagung gegeben sind, ohne dass er dadurch seinen Pflichtteil verliert.