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Schlagwort: Urt. v. 14.11.2022 - 331 S 14/22

Auffahrunfall: Kann der Anscheinsbeweis nicht glaubhaft widerlegt werden, haftet der Auffahrende

Einen Klassiker im Verkehrsrecht musste das Landgericht Hamburg (LG) bewerten, und zwar den Auffahrunfall. Dass eben jener sich mehrheitlich so verhält, dass für dessen Entstehung der Hintere auf den Vorderen aufgefahren ist, setzt die allgemeine Lebenserfahrung voraus. Wer diesem ersten Anscheinsbeweis entgegentreten möchte, braucht jedoch gute Argumente - die Bestätigung des Ehepartners allein reicht dafür nicht aus.

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