Pkw-Verwahrung im Streitfall: Nach dem Abschleppen dürfen Standgebühren nur bis zur verlangten Herausgabe berechnet werden
Es wäre ein schier unschlagbares Geschäftsmodell, wenn man als Abschleppunternehmen Standgebühren so lange erheben dürfte, wie sich Gerichtsentscheidungen hinziehen. In einem Streit zwischen einem Fahrzeughalter, der durch Falschparken einen Abschleppvorgang verschuldet hatte, und dem abschleppenden und verwahrenden Unternehmen musste das Oberlandesgericht Dresden (OLG) einer solchen einträglichen Verfahrensweise allerdings einen Riegel vorschieben. Und dies, obwohl die Vorinstanz hier noch anderer Meinung war.