Kleinbetriebsklausel greift nicht: Haben mehrere Betriebe ein und dieselbe Leitung, werden sie als Einheit angesehen
Da in Kleinbetrieben mit bis zu zehn Arbeitnehmern in Vollzeit das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht gilt, benötigen die jeweiligen Arbeitgeber folglich auch keinen Grund, um einen Angestellten zu entlassen. Was hierbei aber gilt, wenn ein und derselbe Arbeitgeber gleich mehrere Kleinbetriebe unterhält, musste das Arbeitsgericht Gera (ArbG) im folgenden Fall klären.