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Schlagwort: Urt. v. 17.05.2022 - 6 Ca 1834/21

Befristung als Krankheitsvertretung: Bei Vertragsabschluss unabsehbarer Krankheitsverlauf hebt sachliche Rechtfertigung nicht auf

Arbeitsverhältnisse können unter anderem bei Vorliegen eines Sachgrunds befristet werden - so zum Beispiel bei der Vertretung eines erkrankten Arbeitnehmers. Wie das jedoch genau bei einer Krankheitsvertretung auszusehen hat - und hier entscheidet der Wissenstand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses -, musste das Arbeitsgericht Erfurt (ArbG) entschieden.

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