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Schlagwort: Urt. v. 19.04.2022 - 5 K 902/21.KO

Dienstfreistunden nach Corona-Ausbruch: Verrechnung der Mehrstunden mit dienstfreien Zeiten obliegt Organisationsermessen des Dienstherrn

In diesem Fall ging es um die Frage, ob eine Beamtin einen Anspruch auf Gutschrift ihrer Mehrstunden hat, die der Dienstherr mit den infolge des pandemiebedingten Wegfalls ihres Tagdienstes entstandenen Minusstunden verrechnet hatte. Lesen Sie selbst, was das Verwaltungsgericht Koblenz (VG) zur Klage der Beamtin zu sagen hatte.

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