Vererbbarer Urlaubsanspruch: Nicht genommener Erholungsurlaub ist im Erbfall auf 20 Tage beschränkt
Der folgende Fall ist eine Grenzüberschneidung vom Erb- und Arbeitsrecht, was durchaus nicht selten ist. Hierbei ging es um die Vererbbarkeit von Urlaubsansprüchen verstorbener Arbeitnehmer. Was hier das Verwaltungsgericht Berlin (VG) den Erben gegenüber zu bewerten hatte, kommt auch lebenden Arbeitnehmern bekannt vor: Vorsicht beim Ansparen von Urlaubsansprüchen.