Versteckte Mängel: Keine Gewährleistungsansprüche nach Hauskauf bei bislang unbekannten Dämmfehlern
In Hauskaufverträgen werden die Gewährleistungsrechte in aller Regel ausgeschlossen. Das gilt allerdings nicht für sogenannte versteckte Mängel, die dem Verkäufer bekannt sind. Was genau das im Detail heißt, musste im Folgenden das Landgericht Frankenthal (LG) klären.