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Schlagwort: Urt. v. 26.10.2022 – VIII ZR 390/21

Trotz abgelehnter Ersatzwohnung: Attestierte Suizidgefahr kann Räumung einer Mietwohnung auch bei berechtigtem Eigenbedarf hemmen

Dass mit einer Suizidgefahr nicht zu scherzen ist, haben auch Vermieter bereits gerichtlich lernen müssen, wenn es um Eigenbedarfsansprüche geht. Nicht ohne Grund gehört die Androhung des Freitods bei Verlustangst der eigenen vier Wände zu jenen Härtegründen, die einen Auszug verhindern können. Ob dieser Grund dadurch zunichte gemacht wird, wenn der betreffende Mieter eine angemessene Ersatzwohnung ablehnt, musste final der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.

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