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Schlagwort: Urt. v. 28.09.2022 - VIII ZR 319/20

Negativbewertung zulässig: Wer auf Diffamierungen auf Onlinemarktplätzen verzichtet, darf seinen Unmut klar äußern

Obwohl Bewertungen immer auch eine Form der besonders schützenswerten Meinungsäußerung sind, ist gerade in diesem Bereich längst nicht alles erlaubt. Im folgenden Fall musste der Bundesgerichtshof (BGH) eine Onlinebewertung unter die Lupe nehmen, in der ein Käufer sich in deutlicher Weise über seiner Ansicht nach zu hohe Versandkosten äußerte.

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