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Schlagwort: Urt. v. 30.03.2022 – VIII ZR 109/20

Transportkosten zur Mängelbeseitigung: Vorschusskosten können nur verlangt werden, wenn der Verkäufer selbst keinen Transport anbietet

Vielen Menschen erscheint die Tatsache, dass Tiere in Rechtsfragen oftmals als Sachen behandelt werden, als schiere Unmöglichkeit. Das folgende Urteil, das der Bundesgerichtshof (BGH) zu fällen hatte, macht jedoch klar, dass genau diese Betrachtungsweise rechtliche Klarheit verschafft. Die „Sache“, um die es sich hierbei handelte, hatte vier Hufe und sollte wegen einer „Mängelbeseitigung“ transportiert werden.

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