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Schlagwort: Urt. v. 30.06.2022 – 6 U 46/21

Ausgeglichene CO2-Bilanz: Wann ein Produkt mit der Aussage „klimaneutral“ beworben werden darf

Die Verbraucher werden sensibler, was ihren Konsum hinsichtlich ihres sogenannten CO2-Fußabdrucks angeht. Dass Werbeaussagen zur Umweltverträglichkeit daher genau unter die Lupe genommen werden müssen, versteht sich von selbst. Genau mit dieser Aufgabe war das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) auf Betreiben eines Mitbewerbers des hier beklagten Unternehmens befasst.

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