Ausgeglichene CO2-Bilanz: Wann ein Produkt mit der Aussage „klimaneutral“ beworben werden darf
Die Verbraucher werden sensibler, was ihren Konsum hinsichtlich ihres sogenannten CO2-Fußabdrucks angeht. Dass Werbeaussagen zur Umweltverträglichkeit daher genau unter die Lupe genommen werden müssen, versteht sich von selbst. Genau mit dieser Aufgabe war das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) auf Betreiben eines Mitbewerbers des hier beklagten Unternehmens befasst.