Skip to main content

Schlagwort: Urt. v. 30.09.2022 – 6 Sa 280/22

Kündigungsschutzverfahren: Kein Anspruch auf Annahmeverzug ohne hinreichende Bewerbungsbemühungen

Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, wird häufig dagegen eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Wird diese Klage gewonnen, hat der Arbeitgeber ihn wieder einzustellen und den gesamten Lohn nachzuzahlen. Dieser Lohn wird dann auch Annahmeverzugslohn genannt. Doch ganz so einfach geht es nicht mehr, wie der folgende Fall des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (LAG) beweist.

Weiterlesen