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Schlagwort: Versicherungskosten

Gewerbemieter aufgepasst! Als vertraglicher Bestandteil sind Betriebs- und Nebenkosten der Gesamtmiete umsatzsteuerpflichtig

Wenn die Mietvertragsparteien von den gesetzlichen Regelfällen abweichen, wird es diffizil. Denn für Laien ist es schwierig, die Zulässigkeit anderweitiger Vereinbarungen genau zu bewerten. Dass der nachfolgende Fall bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) gehen musste, um Klarheit zu erlangen, zeigt, dass selbst für Profis nicht immer Einigkeit über zulässige Ausnahmen herrscht.

Hierbei ging es um eine Gewerbeimmobilie zu einem monatlichen Mietpreis von 10.500 EUR zuzüglich der Umsatzsteuer. Hierbei hatte sich die Mieterin verpflichtet, sämtliche Nebenkosten zu übernehmen. Soweit Betriebs- und Nebenkosten gegenüber der Vermieterin abgerechnet werden, sollte diese jedoch berechtigt sein, die Kosten zur sofortigen Begleichung bzw. Erstattung an die Mieterin weiterzuleiten. Die Vermieterin hatte nun eine Nebenkostenabrechnung über Grundbesitzabgaben und Versicherungskosten zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer erteilt. Die Mieterin hatte die Beträge bis auf die Umsatzsteuer gezahlt. Die Vermieterin zog daraufhin vor die Gerichte und verlangte auch die Umsatzsteuer – und das zu Recht.

Laut BGH hatten beide Parteien zulässigerweise vertraglich vereinbart, dass auch die Betriebskosten als Bestandteil der Gesamtmiete zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu leisten sind.

Hinweis: Wenn im Gewerbemietvertrag eine Abwälzung der Umsatzsteuerpflicht auf den Mieter vereinbart ist, ist diese Verfahrensweise zulässig. Gewerbemieter sollten sich hierzu daher rechtzeitig über rechtliche Möglichkeiten beraten lassen.

Quelle: BGH, Urt. v. 30.09.2020 – XII ZR 6/20

Thema: Mietrecht

Telematiktarife: Was das Angebot der Kfz-Versicherer für junge Fahranfänger wirklich beinhaltet

Immer mehr Kfz-Versicherungen bieten sogenannte Telematiktarife an, mit denen insbesondere junge Autofahrer Versicherungskosten einsparen können. Nach Angaben der Kfz-Versicherungen soll es möglich sein, bis zu 40 % der Versicherungsprämie zu sparen.

Ist mit der Versicherung ein Telematiktarif vereinbart, wird entweder eine kleine Box im Auto des Versicherungsnehmers eingebaut oder eine App auf seinem Smartphone installiert. Hiermit wird geprüft, ob der Fahrer ausreichend Abstand zum Vordermann einhält, das Tempolimit beachtet und nicht zu stark abbremst oder beschleunigt. Weiterhin kann festgestellt werden, zu welchen Tageszeiten der Versicherungsnehmer fährt – also beispielsweise, ob er zu besonders unfallträchtigen Zeitpunkten wie Freitag- oder Samstagnacht mit seinem Pkw unterwegs ist.

Bei einer nachweislich sicheren Fahrweise erhält der Kunde bis zu 40 % der jährlichen Prämie zurückerstattet. Dafür muss der Fahrer seine Aufzeichnungen aber regelmäßig – das heißt einmal im Monat – an den Versicherer weitergeben.

Hinweis: Bevor ein Telematiktarif abgeschlossen wird, sollte überprüft werden, welche Kosten für die Installation einer Box bzw. einer App auf den Versicherungsnehmer zukommen. Des Weiteren ist das Thema Datensicherheit von besonderer Bedeutung. Gewährleistet sein muss, dass die Daten nicht an die Schadensabteilungen des Versicherers weitergegeben oder für die Ermittlung der Fahrleistung genutzt werden. Wird eine Telematikbox fest in das Fahrzeug eingebaut, kann diese dabei helfen, einen Unfall sofort zu melden oder ein gestohlenes Auto wiederzufinden.

Thema: Verkehrsrecht