Skip to main content

Schlagwort: Verstößen

Führerschein und Fahrverbot

Führerschein und Fahrverbot

Bei diversen Verstößen im Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts ist als Rechtsfolge die Verhängung eines Fahrverbotes vorgesehen. Zu nennen sind hier beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts von 31 oder mehr km/h, außerorts von 41 oder mehr km/h, mehrfache Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerhalb eines Jahres, ein qualifizierter Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitungen, Fahren unter Alkohol- und/oder Betäubungsmitteleinfluss.

In Zeiten von Flexibilität und Mobilität im Arbeitsalltag ist es für den Betroffenen häufig problematisch, seinen Führerschein auch nur für einen Monat abzugeben.

Nach der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte kommt die Verhängung eines Fahrverbots nur bei leichter Fahrlässigkeit nicht in Betracht. Eine individuelle Betrachtung des Einzelfalles ist hier erforderlich.

So kommt das Absehen vom Fahrverbot bereits auf Tatbestandsebene (also ohne Erhöhung der Geldbuße) in Betracht bei einem sogenannten Augenblicksversagen, z.B. bei einem einmaligen Übersehen eines Verkehrsschildes.

Es besteht zudem die Möglichkeit, gegen Erhöhung des Bußgeldes von der Verhängung eines Fahrverbots abzusehen, wenn der Betroffene beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist.

Bei mehrfachen Fahrten unter Alkoholeinfluss oder einmaligen Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Gleiches gilt bei der Überschreitung einer entsprechenden Punktegrenze im Fahreignungsregister.

Wir versuchen bereits im Vorfeld durch Beratung, die Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermeiden.

Wir gehen gerichtlich vor dem zuständigen Verwaltungsgericht gegen Entziehungsverfügungen vor.

Sollte die Fahrerlaubnis entzogen worden sein, beraten wir Sie darüber, wie Sie schnellst möglich wieder Ihren Führerschein erhalten. Wir zeigen Ihnen auf, welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um die MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) zu bestehen.

Wir arbeiten mit Verkehrspsychologen zusammen, die Sie auf die MPU vorbereiten. Bei Fahrten unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr wird regelmäßig ein Abstinenznachweis gefordert.

Bereits im Vorfeld eines drohenden Entzugs der Fahrerlaubnis wegen Punkten im Fahreignungsregister teilen wir Ihnen mit, welche Möglichkeiten es zur Punktereduzierung gibt.

Ingo Losch

Ingo Losch

T. 0202-38902-19

Notfall 0163-2571847


losch@kania-partner.de

Bußgeldrecht

  • Rechtsanwalt Peter Kania

    Peter Kania

  • Rechtsanwalt Rainer Tschersich

    Rainer Tschersich

  • Rechtsanwalt Ingo Losch

    Ingo Losch

  • Kati-Kirschstein-Rechtsanwältin

    Kati Kirschstein

Weiterlesen