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Schlagwort: Vertragsauslegung

Neues zur Arbeit auf Abruf: Arbeitgeberseitiges Abrufverhalten zu bestimmten Zeiten reicht für Rechtsbindungswillen nicht aus

Die sogenannte Arbeit auf Abruf ist im Gesetz geregelt. Wird die Dauer der wöchentlichen Arbeit bei einem solchen Arbeitsverhältnis nicht festgelegt, gilt grundsätzlich eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart (§ 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Das hat kürzlich das Bundesarbeitsgericht (BAG) bekräftigt.

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Pandemiebedingte Terminverschiebung: Vergütungsanspruch von gebuchter Fotografin bei Auftragsneuvergabe

Die Pandemie hat so einige unserer Lebensplanungen über den Haufen geworfen. Daher werden uns die rechtlichen Auswirkungen vertraglicher Zu- und Absagen noch eine Weile beschäftigen – so wie den Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage, ob einer beauftragten Hochzeitsfotografin nach pandemiebedingter Terminverschiebung Geld zusteht oder sie den bereits erhaltenen Teilbetrag sogar zurückzahlen muss, wenn sich das Brautpaar inzwischen für einen Kollegen der Fotografin entschieden hatte.

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Soziale Netzwerke: Nicht rechtswidrige Kommentare dürfen nicht zur Löschung und zu beschränkten Nutzungsrechten führen

Welche Rechte einserseits die Nutzer und andererseits die Betreiber von sozialen Netzwerken haben, war hier bereits öfters Thema. Im Folgenden wandte sich ein User an das Oberlandesgericht Celle (OLG), da von ihn gepostete Inhalte vom Betreiber gelöscht und daraufhin zudem seine Kontofunktionen eingeschränkt wurden.

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