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Schlagwort: Vorschriften

Familienmitglied Hund: „Wechselmodell“ durch Benutzungsregelung nach billigem Ermessen

Für die meisten Hundehalter ist und bleibt das Tier ein gleichberechtigtes Familienmitglied. Da auf Tiere jedoch die Vorschriften für Sachen anzuwenden sind, haben verschiedene Familiensenate bereits kategorisch ausgeschlossen, dass über einen Umgang mit einem Tier nach denselben Maßstäben wie bei Kindern zu entscheiden sei. Das Landgericht Frankenthal (LG) fand im folgenden Fall dennoch einen Weg in der Rechtsprechung, die an Umgangsregelungen aus dem Familienrecht erinnern.

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Befürchteter Datenmissbrauch: Ersatzforderungen auch nach Scraping nur nach konkret entstandenem Schaden möglich

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) brachte viele Unsicherheiten, aber vor allem auch das Versprechen größerer Datensicherheit mit sich. Noch Jahre später scheinen viele sensibilisiert, wenn es um die Verwendung persönlicher Daten angeht. Zu Recht, denn wenn persönliche Daten missbraucht werden, haben Geschädigte einen Anspruch auf Schadensersatz. Ob bei aller Vorsicht und berechtigter Skepsis jedoch bereits Ängste vor Datenmissbrauch ausreichen, um einen solchen Anspruch geltend machen zu können, musste hier das Landgericht Gießen (LG) beantworten.

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Aufgepasst bei Mieterhöhungen: Wer der Mieterhöhung zustimmt, kann sich im Nachhinein nicht auf die Mietpreisbremse berufen

Zahlreiche Vorschriften dienen im Mietrecht den Mietern. Eine davon ist die sogenannte Mietpreisbremse in vielen Großstädten, wie zum Beispiel in Berlin. Wer sich mieterseitig auf eine solche Schutzmaßnahme berufen will, ist gut beraten, mit seinem guten Namen in Form seiner Unterschrift sparsam umzugehen. Denn wer seine Zustimmung erst einmal erteilt hat, kann im Nachhinein schnell den Kürzeren ziehen – so wie die Kläger im folgenden Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

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Kündigung Schwerbehinderter: Ohne Zustimmung des Integrationsamts drohen Entschädigungsansprüche

Vor der Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ist unbedingt das Integrationsamt einzuschalten. Wird künftig eine Kündigung ohne die Beteiligung der Behörde durchgeführt, kann das für den Arbeitgeber teuer werden. Zwar hatte der Kläger im folgenden Fall nicht den erhofften Erfolg vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) zu verbuchen – das allerdings lag vielmehr an seiner Nachlässigkeit als an der geltenden Rechtslage.

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Bestehende Rauchwarnmelder: Wohnungseigentümergemeinschaft darf Einheitlichkeit bei Einbau und Wartung beschließen

Neue Vorschriften führen naturgemäß immer zu Fragen. Das zeigt auch das Thema Rauchmelder, das bereits viele Gerichte beschäfigt hat. Im folgenden Fall war der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage beschäftigt, wie einheitlich die hierzu entsprechende Bauordnung in einer Wohnungseigentumsanlage durch die Eigentümer einzuhalten ist.


Nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen besteht eine Pflicht zur Nachrüstung vorhandener Wohnungen mit Rauchwarnmeldern. Dieser Verpflichtung kam eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) auch nach: Sie beschloss die Installation und die Wartung und Kontrolle für sämtliche Wohnungen durch eine Fachfirma. Allerdings hatten einige Eigentümer ihre Wohnungen bereits mit eigenen Rauchwarnmeldern ausgestattet. Sie klagten daher gegen den Beschluss der WEG – jedoch erfolglos.

Nach Ansicht des BGH durften die Wohnungseigentümer den Einbau von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen beschließen. Die Beschlusskompetenz umfasste auch die Entscheidung über eine regelmäßige Kontrolle und Wartung der Rauchwarnmelder. Der Beschluss entsprach auch einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Durch die einheitliche Anschaffung und Regelung von Wartung und Kontrolle konnte die WEG sicherstellen, dass die Rauchwarnmelder den einschlägigen DIN-Normen entsprechen und durch qualifiziertes Fachpersonal installiert und gewartet werden. Individuelle Lösungen führen insbesondere in größeren Eigentumsgemeinschaften zur Unübersichtlichkeit sowie zu einem erheblichen Mehraufwand für den Verwalter bei der Prüfung, ob im jeweiligen Einzelfall die Einbau- und Wartungspflicht erfüllt und der Nachweis darüber geführt ist.

Hinweis: Besteht also eine Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern, kann eine WEG den zwingenden Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen beschließen. Das gilt auch, wenn dadurch Wohnungen einbezogen werden, in denen die Eigentümer bereits Rauchwarnmelder angebracht haben.

Quelle: BGH, Urt. v. 07.12.2018 – V ZR 273/17

Thema: Mietrecht

Vorsorglich statt nachträglich: Neubauplanung muss Dämmungsmaßnahmen innerhalb der eigenen Grundstücksgrenze vorsehen

Wird die Wärmedämmung nachträglich außen auf ein Haus aufgebracht, ist das im Regelfall zulässig. Die meisten Bundesländer haben entsprechende Vorschriften erlassen. Doch was gilt bei Neubauten?

Es ging um die beiden Häuser zweier Nachbarn. Die Giebelwände der Gebäude deckten sich nicht vollständig, vielmehr stand der Giebel des einen neuen Hauses entlang der Grundstücksgrenze 1,61 m vor. In diesem Bereich der Giebelwand brachte der Bauträger dann Dämmmaterial an, das 7 cm in das Grundstück des Nachbarn hineinragte und unverputzt sowie nicht gestrichen war. Nun wollten die Eigentümer Putz und Anstrich mit einer Stärke von maximal 0,5 cm anbringen und beriefen sich auf das Berliner Nachbargesetz. Demnach müssen bei bestehenden Gebäuden solche Maßnahmen vom Nachbarn geduldet werden. Schließlich zog der Nachbar vor Gericht und wollte die Duldung durch den Nachbarn gerichtlich durchsetzen.

 

Das Gericht entschied jedoch anders: Für Neubauten bleibt es insoweit bei dem Grundsatz, dass sie so zu planen sind, dass sich die Wärmedämmung in den Grenzen des eigenen Grundstücks befindet.

Hinweis: Grundstücksgrenzen müssen eingehalten werden. Der Überbau ist und bleibt eine große Ausnahme. Das sollten Bauherren bei der Erstellung eines Gebäudes berücksichtigen.

Quelle: BGH, Urt. v. 02.06.2017 – V ZR 196/16

zum Thema: Mietrecht