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Schlagwort: Widerspruchsrecht

Ausübung rechtsmissbräuchlich: Widerspruch beim Abschluss der Lebensversicherung nach 29 Jahren

Vielfach konnten neuabgeschlossene Lebensversicherungen innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen werden. War der Hinweis auf den Widerruf nicht ordnungsgemäß erfolgt, galt auch die im Widerruf aufgeführte Frist nicht. Entsprechend ist dann auch ein Widerruf nach vielen Jahren noch möglich. Dass es jedoch auch hier Grenzen gibt, zeigt der Fall des Landgerichts Köln (LG).

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