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Schlagwort: Wiedereinräumung des Mitbesitzes

Schlösseraustausch nicht erlaubt: Wer im Krach aus der Ehewohnung geht, verliert nicht seine Rechte

Wenn Ehekonflikte unerträglich werden, packt mancher rasch eine Tasche und geht „erstmal“ – um dann später festzustellen, dass die Schlösser ausgetauscht wurden und er nicht mehr in die Ehewohnung hineingelassen wird. Das muss er aber rechtlich nicht hinnehmen, wie der folgende Fall des Oberlandesgerichts Celle (OLG) beweist.

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