Einzahler trägt Beweislast: Wer am Automaten Geld einzahlt, geht nur durch Anwesenheit von Zeugen auf Nummer sicher
Sollte sich der folgende Fall tatsächlich so zugetragen haben, wie der Geschädigte behauptete, ist das Ganze wahrlich ein wirtschaftlicher Alptraum. Da Geld aber meist nur den Besitzer wechselt, sich dabei aber nicht gänzlich in Luft auflöst, musste sich das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) hier an die handfesten Fakten, die auf vorhandenen Geldscheinen fußten, halten. Und diese besagten, dass sich in einem "streikenden" Geldautomaten gut 9.500 EUR weniger befanden, als eingeklagt wurden.