Abwarten reicht nicht: Notarielles Nachlassverzeichnis bleibt auch nach erfolgten Einwendungen Verpflichtung des Schuldners
In einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht München (OLG) wehrte sich ein Erbe gegen die Verhängung eines Zwangsgeldes, weil er seiner Verpflichtung zur Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses nicht nachgekommen war. Ob er damit erfolgreich war, lesen Sie hier.