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Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung ist ein wirksames Mittel, um die ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses zu gewährleisten.

Bei Bestehen einer Erbengemeinschaft kann die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers eine drohende Zerschlagung des Nachlasses verhindern.

Insbesondere bietet sich die Anordnung einer Testamentsvollstreckung dann an, wenn die Erben nicht in der Lage sind, den Nachlass zu verwalten, weil sie unerfahren oder minderjährig sind.

Der Testamentsvollstrecker ist Verwalter des Nachlasses und setzt als solcher den letzten Willen des Erblassers um. Er nimmt den Nachlass in Besitz und kann über ihn verfügen.

Wir beraten und vertreten sowohl Testamentsvollstrecker als auch Erben bei Konflikten.

Weiterhin führen wir Testamentsvollstreckungen durch.